Der Sommer 2021 kommt mit Volldampf und die Inzidenzzahlen sinken täglich.
Aber natürlich haben Selbständige und Gewerbetreibende mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen.
Das hat auch die Bundesregierung erkannt und schickt daher die Überbrückungs- und Neustarthilfe in die Verlängerung.
Unter den schönen Namen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus werden diese in den Monaten Juli bis September 2021 fortgesetzt. Huch ist da nicht Wahl? Ach, bestimmt nur Zufall…
Im Prinzip gilt alles wie vorher aber mit dem besonderen Plus versehen.
Schauen wir uns das genauer an: Weiterhin ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% Bedingung.
Und wieder freuen sich Steuerberater und Co. über mehr Umsatz aber auch mehr Arbeit. Denn die Anträge müssen über prüfende Dritte über die bekannten Portale laufen.
Und ebenfalls gleich sind die ansteigenden prozentualen Fördersätze.
Und was ist mit dem Plus?
Neu hinzu kommt die sogenannte Restart-Prämie. Sie belohnt die Neuanstellung von Personal, bzw. das Rückholen aus der Kurzarbeit. Auch wer Personal mehr beschäftigt als vorher, wird bezuschusst.
Und zwar so:
Die Differenz der tatsächlichen Personalkosten vom Juli 2021 zum Mai 2021 wird zu 60% übernommen.
Im August gibt es noch 40%, im September 20%. Danach endet der Zuschuss.
In der Tat ein lobenswerter Ansatz. Wohl dem, der Personal findet.
Wer seine Firma umstrukturieren muss, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzuwehren, bekommt bis zu € 20.000,- Anwalts- und Gerichtskosten erstattet.
Und auch die Soloselbständigen werden bedacht: Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis September verlängert. Und ab Juli 2021 sogar auf € 1.500,- (statt bisher € 1.250,-) erhöht.
Die Bedingungen bleiben ansonsten gleich.
Wir haben darüber in früheren Blogbeiträgen berichtet
Am Rande sei erwähnt, dass die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe 3 Plus auf bis zu 10 Mio Euro steigt.
Wir hoffen, dass Sie die Hilfe gar nicht mehr benötigen und schauen frohen Mutes in die Zukunft.