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Das neue Jahr 2022 ist da. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Aber ich bin vorsichtig optimistisch. Nein, eigentlich sogar sehr optimistisch. Zumindest was das leidliche Thema Corona angeht.
 
Ja, wir plagen uns gerade mit Omikron rum. Und wer kann schon sagen, welche Variante dann kommt. Aber es scheint in die Richtung zu gehen, dass wir damit leben können.
Vorausgesetzt, man lässt sich impfen. Aber das soll hier nicht das Thema sein.

Auch die neue Regierung hat erkannt, dass die Wirtschaft weiterhin Unterstützung benötigt.
Und daher werden die schon bekannten Haupthilfsmaßnahmen verlängert:

Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe Plus gehen bis 31.03.2022 weiter. Ebenso die Sonderregel für die Kurzarbeit.

Die Überbrückungshilfe bekommt nun den Namen Überbrückungshilfe IV.
Viel hat sich nicht geändert. Nach wie vor muss der Umsatzeinbruch im Vergleich zum Zeitraum 2019 mindestens 30 % betragen.
Neu ist die Kürzung der maximalen Förderrate: Es werden nur noch bis zu 90% der förderfähigen Kosten erstattet. Vorher waren es 100%.

Dafür kommen betroffene Unternehmer/innen früher an den zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss von 30% der Fixkosten: Der Umsatzrückgang im Dezember und Januar muss nur noch 50% betragen.

Sind Kosten entstanden für die Prüfung der 2G/2G Plus Regel im Betrieb, sind diese auch förderfähig.


Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird bis 31.03.22 verlängert. Wieder können bis zu € 1.500,- monatlich beantragt werden.
Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe kann der Antrag auch wieder selbst gestellt werden.

Stand heute (14.01.2022) sind die Portale für die Überbrückungshilfe 4 frei geschaltet.
Die Neustarthilfe Plus für die Monate Januar bis März 2022 noch nicht.

 

Und auch die Kurzarbeit kann vereinfacht fortgesetzt werden. Für viele wahrscheinlich das wichtigste Hilfspaket. Zunächst bis 31.03.2022. Eine Verlängerung wird schon diskutiert.

Bleibt die Hoffnung, dass weitere Pakete nicht notwendig werden, zumindest ab Mitte des Jahres nicht mehr. Wie gesagt: Ich schaue voller Freude ins neue Jahr…

Anfang des Jahres 2020 dachte ich: Corona, na das wird uns ein paar Wochen beschäftigen.
Weit gefehlt, denn nun wissen wir, es handelt sich eher um Jahre.

Die Auswirkungen, in gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht, gehen auch ins Jahr 2022.
Gut, dass das wohl auch für die Förderungen gelten wird. Denn gerade hat die Europäische Kommission grünes Licht für eine Verlängerung der Maßnahmen bis 30.06.2022 gegeben.

Was das genau bedeutet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Auf Grund der Aussagen der noch amtierenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier dürfen wir mit einer Verlängerung der Überbrückungshilfen rechnen.

Die Überbrückungshilfe 3 Plus und die Neustarthilfe Plus wurden bereist bis 31.12.2021 verlängert.
Am Prozedere wurde nichts geändert.
Soloselbständige können die Neustarthilfe Plus weiterhin selbst beantragen (hier klicken).
Der Antrag muss bis 31.12.2021 vorliegen.
Für den Zeitraum von Juli bis Dezember wurde der monatliche Maximal Betrag sogar noch erhöht auf nunmehr € 1.500,-.
Höchstens gibt es € 4.500,-
Voraussetzung ist, dass der Umsatzeinbruch aktuell zum Referenzzeitraum in 2019 mindestens 60% betragen muss. Und, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird (mind. 51% des Einkommens).
Die Hilfe wird als Vorschuss angesehen. Der Antrag ist leicht auszufüllen und die Auszahlung geht erstaunlich schnell.
Nach Ablauf des Zeitraumes muss eine Endabrechnung durchgeführt werden. Stellt sich dabei heraus, dass der Umsatzeinbruch geringer war als 60%, muss die Hilfe anteilig oder ganz zurück gezahlt werden.

Auch die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis Jahresende verlängert. Und auch dort ist im Prinzip alles gleichgeblieben.
Beantragt wird sie über einen „prüfenden Dritten“, meist der Steuerberater.
Es werden wieder die Fixkosten erstattet in unterschiedlicher prozentualer Höhe, ja nach Umsatzeinbruch.  Hier noch Mal kurz die Höhen:
-100 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
-60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
-40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30 Prozent bis 50 Prozent

Es wird eine Schätzung der Umsätze und der Ausgaben im Antrag eingereicht. Und hinterher wird alles an Hand der tatsächlichen Zahlen überprüft. Je nach Ergebnis kann die Förderung sogar erhöht werden, wenn bisher zu wenig ausgezahlt wurde. Oder die Ergebnisse waren besser als gedacht, dann wird anteilig oder alles zurückgefordert.


Für viele Firmen ist die Sonderregelung für Kurzarbeit das wichtigste Instrument. Auch diese Förderung wurde bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Die Bedingungen sind die ebenfalls gleichgeblieben. Auch hier wird nach Abschluss der Förderung die zuständige Behörde die Berechtigung prüfen.
Eine Erweiterung der Förderung ins Jahr 2022 wurde bisher nicht beschlossen oder angekündigt.

Der Sommer 2021 kommt mit Volldampf und die Inzidenzzahlen sinken täglich.
Aber natürlich haben Selbständige und Gewerbetreibende mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen.

Das hat auch die Bundesregierung erkannt und schickt daher die Überbrückungs- und Neustarthilfe in die Verlängerung.
Unter den schönen Namen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus werden diese in den Monaten Juli bis September 2021 fortgesetzt. Huch ist da nicht Wahl? Ach, bestimmt nur Zufall…

Im Prinzip gilt alles wie vorher aber mit dem besonderen Plus versehen.

Schauen wir uns das genauer an: Weiterhin ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% Bedingung.
Und wieder freuen sich Steuerberater und Co. über mehr Umsatz aber auch mehr Arbeit. Denn die Anträge müssen über prüfende Dritte über die bekannten  Portale laufen.

Und ebenfalls gleich sind die ansteigenden prozentualen Fördersätze.

Und was ist mit dem Plus?
Neu hinzu kommt die sogenannte Restart-Prämie. Sie belohnt die Neuanstellung von Personal, bzw. das Rückholen aus der Kurzarbeit. Auch wer Personal mehr beschäftigt als vorher, wird bezuschusst.
Und zwar so:
Die Differenz der tatsächlichen Personalkosten vom Juli 2021 zum Mai 2021 wird zu 60% übernommen.
Im August gibt es noch 40%, im September 20%. Danach endet der Zuschuss.
In der Tat ein lobenswerter Ansatz. Wohl dem, der Personal findet.

Wer seine Firma umstrukturieren muss, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzuwehren, bekommt bis zu € 20.000,- Anwalts- und Gerichtskosten erstattet.

Und auch die Soloselbständigen werden bedacht: Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis September verlängert. Und ab Juli 2021 sogar auf € 1.500,- (statt bisher € 1.250,-) erhöht.
Die Bedingungen bleiben ansonsten gleich.

Wir haben darüber in früheren Blogbeiträgen berichtet

Am Rande sei erwähnt, dass die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe 3 Plus auf bis zu 10 Mio Euro steigt.

Wir hoffen, dass Sie die Hilfe gar nicht mehr benötigen und schauen frohen Mutes in die Zukunft.