Registrierkasse

Wer bisher noch nichts unternommen hat, muss sich nun sputen.
Worum geht es?
Seit Anfang 2020 verlangt das Kassengesetz den Einsatz von manipulationssicheren Registrierkassen. Wenn man denn eine Kasse in seinem Betrieb einsetzt.

Damit sichergestellt ist, dass die Kasse manipulationssicher ist, muss sie über ein sogenanntes TSE Modul verfügen.
Dieses TSE Modul protokolliert alle Kassenbewegungen und stellt sicher, dass diese Angaben nicht unerkannt verändert werden können. Auf einem Speichermedium (SD-Card, USB-Stick usw.) werden die Einzelaufzeichnungen gespeichert.
Eine einheitliche Schnittstelle gewährt Prüfern einen Zugang.

Wer die Schnittstelle bereit stellt, regelt der Gesetzgeber nicht. Sie können also unterschiedliche Firmen nutzen.
ABER: Die Schnittstelle muss vom BSI zertifiziert sein. Und genau da hapert es. Es wurden bisher nur wenige Schnittstellen zertifiziert.
Daher haben viele Bundesländer eine stillschweigende Übergangsfrist gewährt.
Diese läuft aber nun zum 31.03.2021 aus.
Und eine Verlängerung ist nicht in Sicht.
Diese Übergangsfrist setzt voraus, dass die entsprechende Kasse, bzw. Schnittstelle bereits bestellt wurde.

Was kann man nun tun? Lassen Sie sich von Ihrem Kassenhersteller bescheinigen, dass eine zertifizierte TSE Schnittstelle von Ihnen bestellt wurde. Beantragen Sie dann eine Fristverlängerung beim Finanzamt und legen Sie die Betätigung bei.
Hat ihre Kasse überhaupt keine TSE Schnittstelle und kann auch nicht nachgerüstet werden?
Dann tauschen Sie diese so schnell wir möglich aus, denn sonst riskieren Sie ein Bußgeld.

Ach übrigens: Die Neuanschaffung einer Kasse, oder die Außerbetriebnahme der Alten, muss binnen eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden. Und zwar auf einem amtlichen Vordruck.
Den gibt es aber noch gar nicht!
Viele Finanzämter bitten darum, die Meldungen nicht formlos vorzunehmen. Sie wollen solche Meldungen gar nicht. Aber offiziell ist das natürlich nicht.