Endlich ist es da, das € 9 Ticket für die Bahn und den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV).
Millionen haben es sich schon gesichert. Eine Entlastung, die, im Gegensatz zur Steuersenkung bei den Benzinpreisen, auch voll beim Bürger ankommt.
Wer schon immer den ÖPNV nutzt, bekommt sogar den Differenzbetrag für die drei Monate erstattet. Und genau hier kann eine Falle liegen, die Arbeitnehmer teuer zu stehen kommt.
Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeiter/innen einen Zuschuss von € 50,- zum ÖPNV Ticket. Bis zu dieser Höhe ist dieser nämlich abgabenfrei.
Allerdings nur dann, wenn die Ausgaben auch diese Höhe betragen (oder höher sind). Sind sie dagegen niedriger, nimmt der Arbeitnehmer mehr ein, und muss diese Differenz, sprich € 41 versteuern.
Ändert der Arbeitgeber den Zuschuss für die drei Monate auf € 9,- herunter, ist das natürlich kein Problem. Das werden viele Arbeitgeber aber nicht machen.
Das Bundesfinanzministerium hat das Problem erkannt und in seinem Schreiben vom 30.05.2022, quasi in letzter Sekunde, bekannt gegeben, dass diese Mehrzahlung im Monat nicht versteuert werden muss.
Also alles gut? Leider nein.
Denn liest man etwas weiter, steht dort, dass es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn in diesen Monaten der Zuschuss die Kosten überstiegt.
Aber in der Jahresabrechnung dürfen alle Zuschüsse zusammen die gesamten Kosten des Jahres nicht übersteigen. Wenn doch, muss dieser Mehrzuschuss wieder versteuert werden. Das Verfahren nennt sich Jahresbetrachtung.
Fazit:
Achten Sie bei den Zuschüssen darauf, dass diese die Kosten nicht übersteigen um unliebsame Versteuerungen zu vermeiden.