Wer ein Unternehmen gründet, sollte im Rahmen der Gründung unbedingt ein Geschäftskonto anlegen.
Klingt logisch, wird aber oft nicht gemacht. Aber warum ist das so wichtig?
Sobald eine Prüfung kommt —und die kommt früher oder später auf jeden Fall—, schaut sich das Finanzamt die Konten sehr genau an. Dabei geht das Finanzamt davon aus, dass alle Eingänge auf dem Konto betriebliche Einnahmen sind.
Nun stellen Sie sich vor, Ihr bester Freund/Freundin hat Geburtstag. Na klar, da muss ein riesen Geschenk her. Und alle wollen sich beteiligen. Sie besorgen das Geschenk und Ihre Bekannten überweisen je € 30,- an Sie. Vielleicht mit dem Verwendungszweck: Vielen Dank für deine Mühen.
Das ganz passiert 20 Mal. Sie nehmen also € 600,- ein.
Das Finanzamt fragt nun, wo denn die Rechnungen für diese Einnahmen sind?
Und schon fangen die Probleme an. Sie müssen dar erklären und nachweisen.

Erschwerend kommt dazu, dass Oma Waltraud Ihnen jeden Monat € 200,- überweist. Das ist eine Unterstützung, damit Ihre Tochter den Traum eines eigenen Pferdes leben kann.

So wachsen Ihre Einnahmen an, bei denen Sie in Erklärungsnot sind.

Evtl. sind auch Ausgaben auf dem Konto, die nicht für die Blicke des Finanzamtes sind. Nicht weil sie illegal wären. Sondern weil man daraus etwas ableiten kann, das für die Firma negativ sein könnte. Die Prüfer/innen sind da sehr einfallsreich und geschult.

Außerdem können Sie die Kosten für ein Mischkonto nicht als Betriebsausgabe absetzen, ein rein betriebliches Konto aber schon.

Diesen ganzen Ärger können Sie einfach vermeiden, in dem Sie gleich zu Beginn, oder spätestens jetzt, wo Sie dies lesen, ein Betriebskonto anlegen. Das ist schnell gemacht. Haben Sie am Anfang noch keine oder nur geringe Einnahmen aber schon Ausgaben, überweisen Sie einfach von Ihrem Privatkonto eine Privateinlage auf das Firmenkonto.
Später bezahlen Sie auch private Ausgaben (Krankenversicherung, Konzertkarten, reisen usw.) nicht vom Betriebskonto, sondern überweisen sich regelmäßig oder bei Bedarf einen Betrag auf das private Konto. Das ist der sogenannte Unternehmerlohn.

So hat das Finanzamt kein Recht, das private Konto zu sehen.
Aber Achtung: Nutzen Sie mehrfach die private EC-Karte für Firmenausgaben, oder nutzen die private Kreditkarte, wird das private Konto doch wieder als betrieblich deklariert und muss vorgelegt werden.

Das gilt auch für Kreditkartenkonten und z.B. Paypal. Trennen Sie auch hier auch hier Privat von Betrieb. Bei Paypal können Sie mit Ihrem neuen Betriebskonto einfach einen zusätzlichen Account anlegen.

Betriebliche Konten sind bei Standard Filialbanken oft teuer. Das muss aber nicht sein.
Wir nutzen z.B.  das Geschäftskonto der Kontist Bank. Das Konto gibt es mit einem kostenlosen Tarif.
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