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Corona Hilfe Update 04.06.2020

Zwei Tage lang wurde in Berlin, anscheinend sehr hart, gerungen. Heraus kam ein Hilfspaket, dass es in dieser Größe seit dem 2. Weltkrieg nicht gab.
Hilfe in Höhe von 130 Milliarden Euro sollen Kaufkraft und Kommunen stärken. Außerdem zielen viele der beschlossenen Maßnahmen auf die Zukunft ab.  Ist der Druck am Größten, arbeiten viele am Zielstrebigsten. Das gilt auf für die Regierung, man reibt sich verwundert die Augen.

An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass man sich jetzt nicht zurücklehnt und gegenseitig auf die Schulter klopft, es wird noch mehr Hilfen geben, aber dazu später mehr.

Gewinner des Hilfspaket sind Familien und die Kommunen. Beiden wird finanziell, zum Teil sehr deutlich, unter die Arme gegriffen.
Hier nun die wichtigsten Punkte des Hilfspaketes:

Senkung der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt)
Dies ist der dickste Brocken im Paket, denn es kostet ca. 20 Milliarden Euro. Der Regelsteuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt. Der ermäßigte von 7% auf 5%. Allerdings nur für ein halbes Jahr, vom 01.07. bis 31.12.2020.
Dafür wurde sogar die umstrittene Kaufprämie für Autos gekippt.

Die Einen feiern dies als großen Wurf, die Anderen sind eher skeptisch.
Profitieren können theoretisch alle davon. Denn alle, ob arm oder reich, Firma oder Privat zahlen tagtäglich diese Steuer.
Aber wird die Senkung von den Unternehmen wirklich weitergegeben? Und selbst wenn ja, so üppig fällt diese nicht aus. Allerdings macht es die Masse (der Dinge, die gekauft werden). Bis man das aber so richtig merkt, ist die Maßnahme auch schon wieder rum.
Ob sich das Konsumklima dadurch bessert, muss sich erst noch zeigen.

Und wir Belegprofis denken natürlich auch gleich an die Praxis: Buchhaltunsgprogramme müssen das umsetzen können. Wir sind als Franchisenehmer der Datac sehr gut aufgestellt. Sobald die Eckdaten stehen, werden sie programmtechnisch rechtzeitig umgesetzt.

Das wird bei vielen schon zu Problemen, und vor allem Mehrkosten führen.
Aber für die Unternehmen wird der Aufwand groß. Kassensysteme müssen umprogrammiert werden. Rechnungsformulare angepasst, Preisaushänge neu erstellt werden.
Was ist mit den Speisekarten in Restaurants? Viele haben sich gerade hunderte Flyer drucken lassen, die sie stattdessen den Kunden in die Hand gedrückt haben. Das muss nun alles nochmal in den Druck gehen, wenn die Preise gesenkt werden.  
Wir denken, viele werden diesen Aufwand lieber sein lassen. Nun gut, den vielen arg gebeutelten Restaurants, Bars, Kneipen, Veranstaltungsorten, Kinos usw.  seien die Mehreinnahmen gegönnt. Wenn denn die Kunden kommen.

 

Familienhilfe
Eltern erhalten einmalig € 300,- pro Kind (für dass sie Kindergeld bekommen), Alleinerziehende sogar das Doppelte. Ausgezahlt wird es mit dem Kindergeld. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass dies eine gute Maßnahme ist. Und dieses Geld wird garantiert verbraucht.


Unterstützung für die Kommunen
Städte und Gemeinden werden zur Hälfte die ausgefallenen Gewerbesteuern erstattet.
Außerdem beteiligt sich der Bund an der Unterbringung von bedürftigen. Gesundheitssektor du öffentlicher Nahverkehr (großer Verlierer der Coronakrise) werden gestärkt.
Das lässt sicher viele schon vorher klamme Gemeinden aufatmen.
Trotzdem steht zu fürchten, dass es für viele eng wird und geplante Ausgabe auf Eis gelegt werden.

 

Ausgabenentlastungen
Wie gesagt, das Paket ist auch in die Zukunft gerichtet. So soll die EEG Umlage ab 2021 durch den Einsatz von Bundesmitteln abgesenkt werden, so dass diese nicht weiter steigt.
Und die Sozialabgaben sollen nicht über 40% steigen. Was zu befürchten stand, denn die Kassen der Sozialversicherungen füllen sich dieses Jahr durch die Kurzarbeit deutlich weniger.
Diese Maßnahmen führen nicht zu mehr Kaufkraft, erhalten aber die Bisherige. Und sind daher cit zu unterschätzen.


Und der große Rest…
Der Klimaschutz wurde auch berücksichtigt, durch die Förderung der Wasserstofftechnik. Die Steuerfreiheit für Elektroautos wird verlängert.
Die Digitalisierung wird vorangetrieben, wie auch Zukunftstechnologien.
Bürokratie, gerade beim Beantragen von öffentlichen Mitteln, soll abgebaut werden.
Sogar an die Tiere wurde gedacht: Ein neu aufzulegendes Investitionsförderprogramm für den Stallumbau soll hier für ein würdigeres Leben der Nutztiere sorgen.
Das muss allerdings sowieso geschehen, so will es das sogenannte Kastenstandurteil.
Apropos: Am 05.06.20 steht dieses Thema wieder auf der Tagesordnung des Bundesrates. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will mit einem neuen Gesetz diese qulavolle Haltung legalisieren.
Hier können Sie eine Petition dagegen zeichnen: https://www.change.org/p/mitglieder-des-bundesrates-schweine-raus-aus-kastenst%C3%A4nden
Gehört hier nicht hier her, liegt uns aber am Herzen.

Insgesamt wurden 57 Punkte im Hilfspaket beschlossen, viele davon sehr hilfreich. Wir können hier nicht alle nennen, das hat das Bundesfinanzministerium aber schon getan, für eine Behörde erstaunlich gut zu lesen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

… und das war es nun?
Nein! Wie schon am Anfang erwähnt, wird es noch mehr geben.
So wird gerade eine weitere Soforthilfe des Bundes ausgearbeitet. Diese wendet sich an Firmen bis zu 249 Mitarbeiter und wird bis zu € 50.000,- im Monat betragen.
In der 1. Junihälfte soll es losgehen.
Auch Soloselbständige können sie zwar beantragen, aber nach jetzigem Stand gilt diese Förderung wieder nicht für den Unternehmerlohn, also nur für die laufenden Ausgaben des Betriebes.
Wir hoffen, dass es in Zukunft hier auch noch etwas gibt.

Update 16.06.20
Gerade die Mehrwertsteuersenkung auf 16 bzw. 5% wird heiß diskutiert.
Denn sie wirft viele Probleme und Fragen auf. Was ist mit Dauerverträgen?
Wie geht man mit Gutscheinen um? Können durch die Preissenkung Verträge per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden? Was ist mit dem Abzug von Skonto?
Viele offene Fragen, die in kürzester Zeit umgesetzt werden müssen. Leider fehlt auch noch die Klarstellung aus Regierungskreisen, dass Vergehen gegen die Regelung nicht anmahnfähig sind. So herrscht wenigstens bei einigen wenigen Goldgräberstimmung.
In einem Punkt wurde für Klarheit gesorgt: Es ist zulässig, den geänderten Preis als Rabatt in der Kasse weiter zu geben. So müssen nicht alle Produkte neu ausgezeichnet werden.
Hier die Information des BMWI dazu: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay