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Am 16.02.2022 gab es wieder ein Treffen der Chefs aller Bundesländer.
Die in Aussicht gestellten Lockerungen in Etappen bis zum völligen Wegfall nahezu aller Beschränkungen bis zum 20.03.2022 hat für ein landesweites Aufatmen gesorgt.

Fast unter gegangen ist dabei, dass unseren Politiker/innen durchaus klar ist, dass die Wirtschaft damit nicht gleich automatisch wieder im grünen Bereich liegt.

Und so wurde Die Überbrückungshilfe IV bis 30.06.2022 verlängert.
Und auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige geht bis Ende Juni in die Verlängerung.

Bei beiden Förderinstrumenten bleiben die Bedingungen unverändert.

Schon vorher verhandelt wurde die Verlängerung der Kurzarbeit Regelung:
Auch diese wird bis 30.06.2022 verlängert.
Die maximale Bezugsdauer steigt damit auf insgesamt 28 Monate, genau wie der erleichterte Zugang.

Alle Maßnahmen müssen noch endgültig beschlossen, bzw. umgesetzt werden.

Das Licht am Horizont wird aber immer heller.

Das neue Jahr 2022 ist da. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Aber ich bin vorsichtig optimistisch. Nein, eigentlich sogar sehr optimistisch. Zumindest was das leidliche Thema Corona angeht.
 
Ja, wir plagen uns gerade mit Omikron rum. Und wer kann schon sagen, welche Variante dann kommt. Aber es scheint in die Richtung zu gehen, dass wir damit leben können.
Vorausgesetzt, man lässt sich impfen. Aber das soll hier nicht das Thema sein.

Auch die neue Regierung hat erkannt, dass die Wirtschaft weiterhin Unterstützung benötigt.
Und daher werden die schon bekannten Haupthilfsmaßnahmen verlängert:

Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe Plus gehen bis 31.03.2022 weiter. Ebenso die Sonderregel für die Kurzarbeit.

Die Überbrückungshilfe bekommt nun den Namen Überbrückungshilfe IV.
Viel hat sich nicht geändert. Nach wie vor muss der Umsatzeinbruch im Vergleich zum Zeitraum 2019 mindestens 30 % betragen.
Neu ist die Kürzung der maximalen Förderrate: Es werden nur noch bis zu 90% der förderfähigen Kosten erstattet. Vorher waren es 100%.

Dafür kommen betroffene Unternehmer/innen früher an den zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss von 30% der Fixkosten: Der Umsatzrückgang im Dezember und Januar muss nur noch 50% betragen.

Sind Kosten entstanden für die Prüfung der 2G/2G Plus Regel im Betrieb, sind diese auch förderfähig.


Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird bis 31.03.22 verlängert. Wieder können bis zu € 1.500,- monatlich beantragt werden.
Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe kann der Antrag auch wieder selbst gestellt werden.

Stand heute (14.01.2022) sind die Portale für die Überbrückungshilfe 4 frei geschaltet.
Die Neustarthilfe Plus für die Monate Januar bis März 2022 noch nicht.

 

Und auch die Kurzarbeit kann vereinfacht fortgesetzt werden. Für viele wahrscheinlich das wichtigste Hilfspaket. Zunächst bis 31.03.2022. Eine Verlängerung wird schon diskutiert.

Bleibt die Hoffnung, dass weitere Pakete nicht notwendig werden, zumindest ab Mitte des Jahres nicht mehr. Wie gesagt: Ich schaue voller Freude ins neue Jahr…