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Man glaubt es kaum, aber das erste Halbjahr 2021 ist schon rum.

Die 2. Hälfte startet gleich mit einigen wichtigen Änderungen.

Vor allem im Lohnbereich:

Mindestlohn:
Die nächste Stufe im Mindestlohn zündet. Er steigt auf nunmehr € 9,60

Das gilt wieder für ein halbes Jahr. Die nächsten Erhöhungen kommen zum 01.01.22 (€ 9,82) und 01.07.2022 (€ 10,45).

 

Pfändungsfreigrenze

Und wie immer steigt alle 2 Jahre die Pfändungsfreigrenze. Nunmehr sind € 1.259,99 Einkommen unpfändbar.
Wer Kinder hat, darf sogar noch mehr behalten.
Wer schauen möchte, wieviel vom Nettoeinkommen bleibt, kann hier in der Tabelle nachschauen:
https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_24.pdf#page=19
Dort bitte nach unten scrollen bis ca. Seite 20.

Wichtig: Der Betrag bestimmt das Nettolohneinkommen, dass direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird. Wird der Lohn ausgezahlt, ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nötig.

Und zusätzlich wird die Homeoffice Pflicht beendet.

Die Firmen können also ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen. Müssen es aber natürlich nicht. Auch die verschärften Corona Regeln (Masken tragen, maximale Raumbelegung) entfallen.
Es muss aber nach wie vor 2 Mal die Woche eine Testmöglichkeit angeboten werden.
Und natürlich muss der Arbeitgeber das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten.

 

Verpackungsgesetz

Auch das Verpackungsgesetz wurde geändert. Betroffen sind vor allem die sogenannten Serviceverpackungen. Das sind Verpackungen, mit denen der Kunde seine Ware mitnehmen kann. Z.B. auch die Brötchentüte beim Bäcker.
Diese Verpackungen sollten ab dem 03.07.21 vom Händler registriert werden. Das ist u.a. über das duale System möglich.
Außerdem müssen Endkunden über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
Doch keine Panik, wenn Sie dies zum ersten Mal lesen und betroffen sind:
Die Regelung wurde auf den 01.07.2022 verschoben.

 

Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt

Die sicher größte Änderung betrifft die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt. Hier ändert sich so viel, dass wir hier in Kürze in einem gesonderten Artikel darauf eingehen möchten.