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Am 16.02.2022 gab es wieder ein Treffen der Chefs aller Bundesländer.
Die in Aussicht gestellten Lockerungen in Etappen bis zum völligen Wegfall nahezu aller Beschränkungen bis zum 20.03.2022 hat für ein landesweites Aufatmen gesorgt.

Fast unter gegangen ist dabei, dass unseren Politiker/innen durchaus klar ist, dass die Wirtschaft damit nicht gleich automatisch wieder im grünen Bereich liegt.

Und so wurde Die Überbrückungshilfe IV bis 30.06.2022 verlängert.
Und auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige geht bis Ende Juni in die Verlängerung.

Bei beiden Förderinstrumenten bleiben die Bedingungen unverändert.

Schon vorher verhandelt wurde die Verlängerung der Kurzarbeit Regelung:
Auch diese wird bis 30.06.2022 verlängert.
Die maximale Bezugsdauer steigt damit auf insgesamt 28 Monate, genau wie der erleichterte Zugang.

Alle Maßnahmen müssen noch endgültig beschlossen, bzw. umgesetzt werden.

Das Licht am Horizont wird aber immer heller.