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Da ist er nun, der zweite harte Lockdown.
Es ist müßig darüber zu reden, dass dieser früher hätte kommen müssen und der Sommer leider nicht zur Vorbereitung genutzt wurde.
Wir müssen damit leben.

Vor allem die Gewerbetreibenden und Selbständigen trifft dies erneut hart.
Die Regierung verspricht großzügige Hilfen und legt einige Programme auf.
Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe I-III, Neustart…. da schwirrt einem schnell der Kopf. Daher hier eine kleine Übersicht, über die größten Hilfen und was sonst noch geboten wird.

Novemberhilfe:

Sie kann seit Ende November beantragt werden, und zwar hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

Beantragt wird sie über einen Steuerberater. Soloselbständige, die nicht mehr als € 5.000,- Förderung beantragen, können dies sogar alleine vornehmen. Es reicht ein gültiger Elster Online Zugang.

Firmen/Soloselbständige, die seit November geschlossen haben müssen (Restaurants, Fitness Studios, Kinos usw.) erhalten 75% des Umsatzes aus November 2019, berechnet auf die geschlossenen Tage (im November 29, da der Teillockdown ab 02.11.20 galt).
Wer nachweislich 80% des Umsatzes mit den o.g. Kunden macht, erhält ebenfalls die Hilfe.

Zunächst wird nur ein Abschlag gezahlt. Dieser soll kurzfristig kommen, wobei tendenziell es wohl Ende Dezember werden kann.
Die Hauptförderung kann im Januar erwartet werden.

Dezemberhilfe:

Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie bei der Novemberhilfe. Jedoch ist der Zeitraum der Hilfe erst mal nur bis 20.12.20, dem vorläufigen Ende des erweiterten Teillockdowns.
Beantragt kann sie ab vermutlich Ende(!) Dezember werden.
Es wird wieder nur eine Abschlagzahlung geben, und später den Rest. Wann ist nicht bekannt.

Überbrückungshilfe II

Diese Hilfe kann schon länger beantragt werden (bis 31.02.2021) und umfasst die Monate September bis Dezember.
Im Prinzip können alle Unternehmer/Soloselbständige diese Hilfe beantragen wenn sie:
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monat im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den gleichen Monaten aus 2019
-einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2019 erlitten haben.

Erstattet werden hier die Fixkosten. Und zwar:
90% wenn der Umsatzeinbruch mehr als 70% betragen hat
60% wenn der Umsatzeinbruch mehr als50% aber weniger als 70% betragen hat
40% wenn der Umsatzeinbruch mehr als 30% aber weniger als 50% betragen hat

Und was sind nun Fixkosten?
-Mieten  (Räume, Häuser aber auch Autos und Maschinen usw.)
-Mietnebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Reinigung usw.)
-Zinsaufwendungen für betriebliche Darlehen/Kredite
-Finanzierungskostenanteil von Leasingraten (Mietkaufvertrag siehe erster Punkt Mieten)
-Aufwendungen für notwendige Instandhaltungen
-Grundsteuern
-Lizenzgebühren (z.B. Software)
-Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben (z.B. Franchisekosten, Buchhaltungskosten, Gewerbesteuer, Künstlersozialkasse usw.)
-Kosten des Steuerberaters für diesen Antrag
-Lohnkosten, es werden pauschal 20% der o.g. Fixkosten, Personalkosten müssen aber entstanden sein, Angestellte dürfen also nicht vollständig in Kurzarbeit sein
-Kosten für Auszubildende
-nur für Reisebüros: zurückzuzahlende oder ausbleibende Provisionen oder Margen für Reiseveranstalter bei bestimmten Pauschalreisen

Wer von zu Hause aus ohne Angestellte arbeitet, geht leider weitgehend leer aus.
Beantragt wird diese Hilfe über den Steuerberater/vereidigten Buchprüfer unter dem beide r Novemberhilfe genannten Portal.

Am Ende muss eine Schlussabrechnung erstellt werden. Diese führt dann zu erhöhten Erstattungen oder Rückzahlungen.

Überbrückungshilfe III

Diese Hilfe führt die Überbrückungshilfe II fort, und zwar bis Ende Juni 2021.
Genaue Daten sind noch im Gespräch, jedoch stehen erste Eckdaten fest:
Wieder müssen die gleichen Umsatzeinbrüche vorherrschen.

Ganz aktuell (Stand 14.12.20) wurde der Katalog der Antragsberechtigten erweitert: Alle Firmen, die auf Grund des Beschlusses vom 13.12.20 schließen müssen, können diese Hilfe nun ebenfalls beantragen.
Insbesondere also der Einzelhandel.
Allerdings bleibt es wohl bei der Erstattung der Fixkosten. Die November/Dezemberhilfen werden also wohl nicht fortgesetzt.

Der Katalog der Fixkosten wurde erweitert. Und zwar um:
-bauliche Modernisierungs- Renovierungs- Hygienemaßnahmen bis zu € 20.000,-
-Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu 50%
-Reisebüros können weiterhin Ihre ausgefallenen Provisionen fördern lassen, die Einschränkung auf Pauschalreisen entfällt aber
-Unternehmen aus der Veranstaltungs- und Kulturbranche dürfen Ausfallkosten geltend machen (Zeitraum Märt bis Dezember 2020)
-Sonderfonds für die Kulturbranche  (Näheres ist noch nicht bekannt)

Die Beantragung wiederum über Steuerberater über das bekannt Portaldurchgeführt.
Ab wann das möglich ist und wann die Auszahlungen starten ist noch unklar. Sicher nicht vor Januar.
Wichtig ist noch: Diese Hilfe setzt voraus, dass die o.g. November- und Dezemberhilfe nicht beantragt wurde.

Neustarthilfe für Soloselbständige

Sie ist Teil der Überbrückungshilfe III und wie der Name sagt, nur für Soloselbständige gedacht
Es wird einmalig bis zu € 5.000,- gezahlt und zwar für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021.
Berechnet wird es wie folgt:
25% des Umsatzes aus dem Vorjahresvergleichszeitraum.
Diese Förderung darf für den Unternehmerlohn genommen werden und ist nicht zurück zu zahlen. Es sei denn, der Einbruch fällt geringer aus.
Vermutlich wird die Hilfe ab Januar 2021 beantragt werden können und zwar auch ohne Steuerberater.
Die Kritik der Selbständigen an dieser Förderung reißt nicht ab, denn in der Tat fällt sie sehr gering aus. Und wird sehr spät gezahlt.

Und der große Rest

Einige Maßnahmen werden fortgeführt.
Vor allem die Kurzarbeit wird in ganz 2021 möglich sein (zu den vereinfachten Bedingungen).
Es gibt auch von einigen Bundesländern spezielle Förderungen wie besonders günstige Kredite.

Auch viele Landkreise und Gemeinden (z.B. Lüneburg bei Hamburg als besonders Gutes Beispiel) unterstützen Ihre Gewerbetreibenden mit besonderen Fördermaßnahmen.

Auch der vereinfachte Zugang zum ALGII soll bestehen bleiben.

Die nächsten Wochen bleiben spannend. Wir bleiben am Ball…

 

Bild von cromaconceptovisual auf Pixabay