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Kürzlich haben wir über die Änderungen bei der elektronischen Kasse berichtet (s. Blogbeitrag vom 19.03.2021).

Nun stellt sich vielen die Frage: Wann muss ich denn überhaupt eine Kasse führen?
Klar, haben Sie ein Ladengeschäft leuchtet es ein. Auch im Restaurant wird niemand auf die Idee kommen, dass es ohne Kasse gehen könnte.
Ebenso nehmen Ärzte, Physio- und Ergotherapeuten/innen regelmäßig Barbeträge ein und führen daher eine Kasse.

Aber wie steht es um den PC-Service, der vor Ort auch Mal bar kassiert? Dem Schlüsseldienst? Ja sogar dem Auto- Im und Export, der meist Überweisungen bekommt, aber doch auch mal Bargeschäfte vornimmt?

Eigentlich sind Sie nicht verpflichtet, dafür eine Kasse zu führen. Weil Sie nicht regelmäßig Bareinnahmen haben. Doch wo liegt die Grenze?
Die ist so eng gelegt, dass Juristen und Prüfer vom Amt immer zu einer Kasse raten.

Denn im Falle einer Prüfung muss genau erkennbar sein, welche Rechnung an wen ging und wie bezahlt wurde. Darüber muss es Aufzeichnungen geben. Das ist bei einer Barzahlung aber schwierig zu belegen, wenn keine Aufzeichnungen geführt werden.
Ist dem Finanzamt dies nicht plausibel können Sie sogar die ganze Buchhaltung verwerfen. Auswirkung: Es werden Hinzuschätzungen gemacht. Gerne mal 10 oder 20%.
Steuern müssen sein. Aber Einnahmen versteuern, die Sie gar nicht haben? Das muss nicht sein.

In diesem Falle lohnt sich die Anschaffung einer elektronischen Kasse natürlich nicht.
Es reicht ein Kassenbuch, dass Sie im gut sortierten Büromarkt überall für wenige Geld bekommen.
Nehmen Sie kein Tabellenprogramm am PC oder Smartphone. Denn diese Daten können später geändert werden, was nicht sein darf.

Notieren Sie dann alle Barverkäufe/Dienstleistungen im Kassenbuch und Sie sind auf der sicheren Seite.