Corona und kein Ende – das ist leider keine Floskel, sondern eine Tatsache, mit der sich die Wirtschaft und Politik auseinandersetzen muss.
Unternehmen und Selbständige brauchen ein immer längeres Durchhaltevermögen.
Damit das gelingt, verbessert die Regierung in Berlin die Überbrückungshilfe 3.
Und schafft gleich noch eine neue Hilfe.
Kurz zur Erinnerung: Die Überbrückungshilfe III (ÜH3) dürfen Unternehmen beantragen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Zeitraum in 2019 erlitten haben.
Im Moment wird die ÜH3 von November 2020 bis Juni 2021 gewährt.
Soloselbständige haben die Wahl zwischen der Neustarthilfe und der ÜH3.
Alles weitere finden Sie in unseren Blogbeiträgen vom 04.03.21 und 23.02.21.
Was wurde verbessert?
Die ÜH3 darf nun auch von Firmen beantrag werden, die bis spätestens 31.10.2020 gegründet wurden.
Bisher mussten Soloselbständige sich bei der Antragstellung entscheiden, ob sie die Neustarthilfe oder die ÜH3 beantragen. Nun wurde eine Günstigerprüfung im Rahmen der Schlussabrechnung eingeführt. Nach Ende des Zeitraumes (derzeit Juni 2021) muss eine Schlussabrechnung vorgelegt werden. So wird dargelegt, wie die Entwicklung wirklich war. Stellt sich dabei heraus, dass die jeweils andere Fördermöglichkeit besser ist, kann nachträglich gewechselt werden.
Antragsteller können in „begründeten Härtefällen“ einen alternativen Zeitraum wählen, um den Umsatzrückgang zu 2019 zu ermitteln.
Liegt der Umsatzrückgang über 7o Prozent, werden nun 100% der förderfähigen Fixkosten erstattet (statt vorher 90%).
Die größte Änderung ist der neue Eigenkapitalzuschuss.
Dieser soll Unternehmen unterstützen, die über einen langen Zeitraum Umsatzeinbrüche erleiden.
Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur ÜH3 gewährt.
Beantragen können ihn Unternehmen, die seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mindestens 50% erlitten haben. Und zwar in mindestens drei Monaten.
Der Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40% der in der ÜH3 erstattungsfähigen Fixkosten (größtenteils zumindest, einige besondere Kosten sind ausgenommen) . Und wird gestaffelt nach der Länge des Umsatzeinbruches.
Umsatzeinbruch
Monat 1 und 2: kein Zuschuss
Monat 3 Zuschuss in Höhe von 25%
Monat 4 Zuschuss in Höhe von 35%
Monat 5 Zuschuss in Höhe von 40%
Bei weiteren Monaten bleibt der Zuschuss bei 40%
Die Monate müssen dabei nicht aufeinander folgen. Beträgt z.B. der Einbruch in den Monaten November bis Februar 60%,, im teilgeöffneten März aber nur 30%, im geschlossenen April aber 70%, werden die einzelnen Monate mit 50% und mehr gezählt. Der März führt nicht dazu, dass das Zählwerk auf 0 gestellt wird.
Gewährt wird der Eigenkapitalzuschuss nur für Monate, in denen auch die ÜH34 beantragt wurde. Wurde die November- und Dezemberhilfe beantragt, wird von einem Umsatzrückgang von 50% ausgegangen, die Monate gehen also nicht verloren.
Und wie geht es nach Juni 2021 weiter?
So langsam dürfte klar werden, dass die Hoffnung auf ein normales Leben ab dem Sommer 2021 dahinschwindet. Selbst wenn alles geöffnet werden würde, haben die Betriebe noch über Monate mit den Folgen zu kämpfen.
Daher wird in Berlin schon sehr laut über die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2021 nachgedacht.
Es bleibt also spannend und wir am Ball