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Anfang des Jahres 2020 dachte ich: Corona, na das wird uns ein paar Wochen beschäftigen.
Weit gefehlt, denn nun wissen wir, es handelt sich eher um Jahre.

Die Auswirkungen, in gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht, gehen auch ins Jahr 2022.
Gut, dass das wohl auch für die Förderungen gelten wird. Denn gerade hat die Europäische Kommission grünes Licht für eine Verlängerung der Maßnahmen bis 30.06.2022 gegeben.

Was das genau bedeutet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Auf Grund der Aussagen der noch amtierenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier dürfen wir mit einer Verlängerung der Überbrückungshilfen rechnen.

Die Überbrückungshilfe 3 Plus und die Neustarthilfe Plus wurden bereist bis 31.12.2021 verlängert.
Am Prozedere wurde nichts geändert.
Soloselbständige können die Neustarthilfe Plus weiterhin selbst beantragen (hier klicken).
Der Antrag muss bis 31.12.2021 vorliegen.
Für den Zeitraum von Juli bis Dezember wurde der monatliche Maximal Betrag sogar noch erhöht auf nunmehr € 1.500,-.
Höchstens gibt es € 4.500,-
Voraussetzung ist, dass der Umsatzeinbruch aktuell zum Referenzzeitraum in 2019 mindestens 60% betragen muss. Und, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird (mind. 51% des Einkommens).
Die Hilfe wird als Vorschuss angesehen. Der Antrag ist leicht auszufüllen und die Auszahlung geht erstaunlich schnell.
Nach Ablauf des Zeitraumes muss eine Endabrechnung durchgeführt werden. Stellt sich dabei heraus, dass der Umsatzeinbruch geringer war als 60%, muss die Hilfe anteilig oder ganz zurück gezahlt werden.

Auch die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis Jahresende verlängert. Und auch dort ist im Prinzip alles gleichgeblieben.
Beantragt wird sie über einen „prüfenden Dritten“, meist der Steuerberater.
Es werden wieder die Fixkosten erstattet in unterschiedlicher prozentualer Höhe, ja nach Umsatzeinbruch.  Hier noch Mal kurz die Höhen:
-100 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
-60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
-40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30 Prozent bis 50 Prozent

Es wird eine Schätzung der Umsätze und der Ausgaben im Antrag eingereicht. Und hinterher wird alles an Hand der tatsächlichen Zahlen überprüft. Je nach Ergebnis kann die Förderung sogar erhöht werden, wenn bisher zu wenig ausgezahlt wurde. Oder die Ergebnisse waren besser als gedacht, dann wird anteilig oder alles zurückgefordert.


Für viele Firmen ist die Sonderregelung für Kurzarbeit das wichtigste Instrument. Auch diese Förderung wurde bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Die Bedingungen sind die ebenfalls gleichgeblieben. Auch hier wird nach Abschluss der Förderung die zuständige Behörde die Berechtigung prüfen.
Eine Erweiterung der Förderung ins Jahr 2022 wurde bisher nicht beschlossen oder angekündigt.