Corona Soforthilfe Hamburg verfügbar
Auch die Hamburger Kleinunternehmen und Soloselbständigen können nun die Soforthilfen beantragen. Genau wie juristische Personen (GmbH, UG, AG usw.). Ggf können sogar Vereine und Non-Profit Organisationen die Förderung beantragen. In Hamburg nennt sich das Verfahren Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) und wir über die IFBHH beantragt. Der Vorteil in Hamburg ist, dass die Beantragung von Landes- und Bundesförderung in einem Antrag