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Über das neue Unterstüztungspaket der Bundesregierung zur Minderung der Coronafolgen wurde viel diskutiert. Vor allem über die Senkung der Umsatzsteuer und ihre erheblichen bürokratischen Folgen.
Untergegangen ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Aber auch die ist nicht für jeden gut.
Die degressive Abschreibung unterscheidet sich von der linearen Abschreibung in einem wesentlichen Punkt:
Statt jährlich den gleichen Betrag abzuschreiben, wird die Anschaffung mit jährlich 25% abgeschrieben. Diese 25% beziehen sich auf den jährlichen Restwert.
Im ersten Jahr auf den Anschaffungswert (z.B. Anschaffung € 1000,- 25% AfA = €250 Restwert € 750,-) . Im zweiten Jahr auf den Restwert, (€ 750,- 25% = € 187,50, Restwert € 562,50). Und so weiter…
Maximal darf aber nur das 2.5fache der linearen Abschreibung angesetzt werden.
Das Ganze gilt für Anschaffungen in den Jahren 2020 und 2021.

Vorteil gegenüber der linearen Abschreibung: Keine Zwölftelung im Anschaffungsjahr, am Anfang höhere Abschreibung als am Ende.
Das Ganze lohnt sich also nur für Firmen, die jetzt mit höheren Steuern rechnen, als in den nächsten Jahren. Z.B. weil die ersten Monate noch gut liefen, aber sie sich nur langfristig wieder erholen.
Oder für Firmen, denen es in 2021 schon wieder gut geht und die nun die Anschaffung über eine anfänglich erhöhte Abschreibung finanzieren möchten.

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