Künftig müssen Waren bis zu einem Wert von € 150,- aus sogenannten Drittländern vorab beim Zoll angemeldet werden.
Schon lange fordern insbesondere steuerzahlende Händler in Deutschland eine Anpassung der Bestimmungen zur Einfuhr von Waren.
Für Waren unter 22,- Euro fallen generell keine Einfuhrabgaben an, für private Sendungen erst bei mehr als 45,- Euro.
Viele Händler, vor allem aus dem asiatischen Raum, nutzten dies aus und deklarierten Ihre Sendungen entsprechend.

Damit soll jetzt Schluss sein. Nach dem geändertem Unions Zoll Kodex müssen Warensendungen bis 150,- Euro vorab in einem „super-reduzierten-Datensatz (kurz SRDS) an den Zoll gemeldet werden.
Ohne diese Meldung soll keine Ware mehr verschickt werden können.

Diese neue Regelung soll schon ab Mitte Juni 2019 umgesetzt werden.
Bleibt natürlich abzuwarten, ob dies in der Praxis funktioniert. In jedem Fall ein guter Ansatz.

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