ACHTUNG
Beachten Sie bitte unsere Ergänzung zum 01.04.2020 am Ende des Artikels

Niedersachsen stellt die Landesförderung in der Corona Krise zur Verfügung.
Die Beantragung geht über die Nbank, über die alle Förderungen in Niedersachsen abgewickelt werden. Nachdem die Website fast drei Tage lahm gelegt war, kann man nun über neue Antragsformulare die Förderung beantragen.

Hier der Link zu den Antragsformularen:
https://www.soforthilfe.nbank.de/
und umfangreichen Informationen zu der Förderung.

Vermutlich im Laufe der KW 14 wird es auch eine Bundesförderung geben, die höher ausfällt. Allerdings ist der Antrag zur Landesförderung, welche angerechnet wird, wohl Voraussetzung für die Bundesförderung.

Die Förderung kann beantragt werden, wenn:
-Umsatz-, bzw Honorarrückgang um mind. 50% verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz des lfd. Monats und der vorangegangene 2 Monate aus dem Vorjahr (2019).
Hat der Umsatz von Januar bis März 2019 je € 10.000 betragen, darf er jetzt nur noch € 5.000,- oder weniger betragen.
– oder der Betrieb auf behördliche Anordnung geschlossen wurde
und /oder
ein Liquiditätsengpass vorliegt.
Der liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen, unter Einsatz aller sonstigen Eigen- oder Fremdmittel (z. B. auch Entschädigungsleistungen oder Steuerstundungen) den Zahlungsverpflichtungen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) für das Unternehmen fristgemäß nachzukommen.

Die Anträge und Unterlagen werden nur per Email eingereicht ohne Unterschrift.
Außer dem Nachweis über das Gewerbe/die Selbständigkeit ist nichts einzureichen.
Die Auszahlung soll schnell erfolgen.
Die Voraussetzungen können später noch überprüft werden. Wurde die Förderung zu Unrecht beantragt, wird sie zurückgefordert. Mit welchen Konsequenzen, kann hier nicht gesagt werden.

Benötigt werden die Umsätze der Jahre 2018 und 2019 und der Nachweis über das Gewerbe/die Selbständigkeit.
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Angestellten ab.
Auch Soloselbständige können die Förderung beantragen.

Es werden sehr viele Anträge eingehen, je eher man seinen Antrag stellt, um so früher kommt die Auszahlung.
Es lohnt sich daher, kurzfristig zu prüfen, ob Ihnen die Förderung zusteht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir gern zur Verfügung.

Ergänzung Stand 31.03.2020:
Die Bundesförderung muss in Niedersachsen vermutlich separat beantragt werden. Dies ist erst im Laufe dieser Kalenderwoche 14 möglich.
Wir halten Sie auf dem Laufenden

Ergänzung Stand 01.04.2020

Ab dem 01.04.2020 kann in Niedersachen nun auch die Bundeförderung beantragt werden. Wer bereits einen Antrag auf Landesförderung bis zum 31.03.2020 gestellt hat, stellt zusätzlich den Antrag auf Bundeförderung.
Wer noch nichts beantragt hat, stellt nun einen gemeinsamen Antrag Antrag für Landes- und Bundesförderung.
Informationen und den Angtrag selbst finden Sie hier:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index.jsp
bzw. gleich hier:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp

Im Gegensatz zum bisherigen Antrag, müssen hier mehr Angaben gemacht werden.
Es muss eine unterschriebene Kopie des Ausweises beigefügt werden.
Nachwievor gehört der Nachweis des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit dazu (s.o.)
Es muss für den jetzigen und die kommenden 4 Monate folgendes angegeben werden:
– Die Summe der monatlichen Aufwendungen (Miete, Löhne, Leasingverträge). Auch, ob ein Miet/Pachtnachlass von mind 20% gewährt wurde.
Im Gegensatz zur bisherigen Landesregelung Niedersachsen, ist der Unternehmerlohn nicht mit einzurechnen. Lebenshaltungskosten werden nicht gefördert (womit vermutlich der Unternehmerlohn gemeint ist). Rechnen Sie das doch mit ein, sollten Sie unbedingt im Begründungsfeld darauf hinweisen (mit Betrag), da dies sonst als Subventionsbetrug ausgelegt werden könnte.
– Summe der geschätzten Betriebseinnahmen (ggf. 0,-). Das Formular errechnet dann die Differenz automatisch. Nur wenn alle 5 Monate ausgefüllt sind, wird die Fördersumme automatisch berechnet und ausgefüllt.

Der zusätzliche Antrag für Kleinbeihilfen ist nachwievor auch auszfüllen. Ist alles ausgefüllt und gescant, senden Sie es an die angegebene Emailadresse.

Bildnachweis: Bild von mohamed Hassan auf Pixabay